Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
Es handelt sich hierbei um eine Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Behandlung im Akutkrankenhaus. In der Orthopädisch-unfallchirurgischen Abteilung kommen hierbei Nachbehandlungen nach Operationen an den Stütz- und Bewegungsorganen, also an Knochen, Gelenken, Muskel, Sehnen und Bändern sowie nach nicht-operativen Akutbehandlungen in Betracht.
Insbesondere werden Patienten und Patientinnen im Anschluss an folgende Operationen behandelt:
Hüfte:
- Einbau eines künstlichen Hüftgelenkes
- Wechseloperation eines künstlichen Hüftgelenkes
- Umstellungsoperationen an der Hüfte / am Becken
Knie:
- Einbau eines künstlichen Kniegelenkes
- Wechseloperation eines künstlichen Kniegelenkes
- Operationen bei komplexen Kniebinnenschäden
Wirbelsäule:
- Bandscheibenoperation
- Versteifungsoperationen an der Wirbelsäule (Spondylodese)
- Einbau von Bandscheibenprothesen
- Vertebroplastie, Kyphoplastie
- andere Wirbelsäulenoperationen
Schulter:
- Einbau eines künstlichen Schultergelenkes
- andere Schulteroperationen
Knochen/Gelenke allgemein:
- Einbau sonstiger künstlicher Gelenke, z.B. Oberes Sprunggelenk, Ellenbogen, …
- Wechseloperationen künstlicher Gelenke
- Operationen bei Knochenbrüchen
- andere Knochen- und Gelenkoperationen
Eine Anschlussheilbehandlungen (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) kann auch
nach nicht-operativer Behandlung im Akutkrankenhaus stattfinden, z.B. bei
- Bandscheibenleiden
- Wirbelbrüchen
- Knochenbrüchen
- Luxationen
Bei allen diesen Erkrankungen ist es notwendig, dass die Ärzte des Akutkrankenhauses
einen Antrag zur Durchführung der AHB / AR beim Kostenträger (Krankenkasse,
Rentenversicherung) stellen. Bitte besprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten bzw.
dem Sozialdienst im Akutkrankenhaus, ob eine AHB / AR bei Ihnen möglich ist.
Die Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation kann ambulant oder stationär in
der Diana Klinik durchgeführt werden.
Ihr Weg zu einer AHB / AR







