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Ihr Weg zur Reha

Frührehabilitation Rehabilitationsphase C

In der frühen Phase der Rehabilitation können Patienten mit neurologischen Erkrankungen, die noch einer umfangreichen medizinischen und pflegerischen Betreuung bedürfen und noch nicht mobilisiert sind, entsprechend der Phase C behandelt werden.
Der sog. Früh-Reha-Barthel-Index kann als Einteilungskriterium für die Phaseneinteilung verwendet werden.

Die Patienten werden in der Regel direkt aus dem Akutkrankenhaus zu uns verlegt. Die Ärzte des Akutkrankenhauses haben bei der zuständigen Krankenkasse zuvor einen Antrag für die Rehabilitation in der Phase C gestellt und die Krankenkasse hat diesen Antrag vor Verlegung bewilligt.

 

Anschlußheilbehandlung (AHB)/Anschlußrehabilitation (AR)

In der Rehabilitationsphase D handelt es sich um eine weiterführende Behandlung von Patienten, die sich weitgehend selbstständig versorgen können und auf Stationsebene mobil sind. Die Patienten werden in Regel direkt aus dem Akutkrankenhaus übernommen.

Berufstätige Patienten in Rehabilitationsphase D können im Rahmen einer Anschlußheilbehandlung (AHB) zu Lasten der Rentenversicherungsträger nach vorherigem Antrag durch das Akutkrankenhaus aufgenommen werden.

Berentete Patienten in der Rehabilitationsphase D können im Rahmen einer Anschlußrehabilitation (AR) zu Lasten der Krankenkassen nach vorherigem Antrag durch das Akutkrankenhaus aufgenommen werden.

 

Heilverfahren

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann auch vom Hausarzt oder Facharzt (z.B. Neurologe) beantragt werden. Dieses sogenannte Heilverfahren nach § 40 SGB V muss mit besonderen Formularen (Muster 60 und 61) bei der Krankenkasse beantragt werden. Erst nach vorheriger Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die Rehabilitationsmaßnahme angetreten werden.
Bei berufstätigen Patienten muss ein Kostenübernahmeantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

 

Teilstationäre/Ganztägig ambulante Behandlung

Die Patienten müssen sich selbstständig versorgen können und in der Lage sein, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, innerhalb von 45 min. unsere Rehaklinik zu erreichen. Patienten erhalten dann am Tage mehrere therapeutische Anwendungen und fahren am Abend wieder nach Hause.

Wenn vor Aufnahme in die Rehabilitation ein Aufenthalt in dem Akutkrankenhaus stattfand, muss die teilstationäre/ ambulante Reha von der einweisenden Klinik vor beantragt werden.
Auch der Hausarzt bzw. Neurologe kann eine teilstationäre/ ambulante Reha im Rahmen eines Heilverfahrens beantragen.


Selbstzahler

Sind Sie privat versichert, sollte der Reha-Antrag als frei formulierter Antrag an die zuständige Krankenkasse vom Hausarzt/Facharzt oder vom einweisenden Klinikarzt aus dem Akutkrankenhaus erfolgen.
Alternativ können Sie einen Termin in der Privatsprechstunde bei der Chefärztin Dr. Bender vereinbaren.

Wenn Sie nicht privat versichert sind, aber trotzdem auf eigene Kosten eine Rehabilitations- oder Kurmaßnahme bei uns durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Aufnahmeabteilung unter der Telefonnummer 05821/803301.